Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsgrundlage aller Lieferungen und Leistungen sind die Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt. Abweichende mündliche oder auf andere Art getroffeneVereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung meiner Firma rechtsverbindlich.

2. Der vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die ich nicht zu vertreten habe unmöglich gemacht werden. Als solche Umstände sind auch Unklarheiten, Änderungen, Fehlen von (Baugenehmigungen u.ä.) anzusehen.

3. Für Material und Bauteile übernehme ich die Gewährleistung nur nach Haftbarkeit des Vorlieferanten.

4. Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot erstellt werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet.

5. Meine Firma behält sich vor, Zwischenrechnungen in Höhe von 90% des Auftragswertes zu legen. Diese sind innerhalb von 14 Tagen auszugleichen. Leistet der Auftraggeber diese Zahlungen auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht, kann ich die Arbeiten einstellen und trete vom Vertrag zurück. Ich habe im Falle des Rücktritts Anspruch auf Teilabrechnung und Ersatz des entgangenen Gewinns.

6. Vertraglich gelieferte und verarbeitete Gegenstände bleiben mein Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher mir zustehenden Ansprüche. Von einer Pfändung oder jeden anderen Beeinträchtigung meiner Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt hat der Auftraggeber mich unverzüglich zu benachrichtigen.

7. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe des Diskontsatzes zuzüglich 5% berechnet.

8. Die Vertragsbestimmungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner unwesentlicher Teile in ihren übrigen Teilen für die Vertragsparteien verbindlich.

9. Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien in allen Fällen das zuständige Gericht meines Geschäftssitzes in Bernau.